In Deutschland ist es per Gesetz geregelt, dass Menschen, die therapeutisch tätig sein wollen, entweder Ärztin oder Arzt sein müssen, oder aber eine Prüfung nach dem Heilpraktikergesetz ablegen müssen (HPG – "Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung" vom 17.02.1939 mit anhängigen Durchführungsverordnungen von 1939 und 1941). Nur wer diese Prüfung erfolgreich ablegt, darf außerhalb seines Familienkreises heilend tätig werden. Es gilt also auch für diejenigen Yogalehrer, Gesundheitsberater etc., die Aussagen treffen, dass heilende Wirkungen durch ihre Anwendungen eintreten werden.
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Physiognomik
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Dr. med. Lisa Arntz
Wohlstandserkrankungen - Schwerpunkt kardiovaskuläre Krankheiten