~ schnelle Auswahl  
 
Startseite » Schule » AGB
AGB

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
 


Folgende Vereinbarungen gelten für alle Kurse

Mindestteilnehmerzahl sind in der Regel 8 Personen (Ausnahme: HP-Training, Supervision), Höchstteilnehmerzahl sind 15 Leute. Verkleinert sich ein Kurs im Laufe der Zeit auf 7 Personen, gilt ab diesem Zeitpunkt für alle Teilnehmer, dass nicht mehr gekündigt werden kann. Falls ein Kurs außerplanmäßig von vornherein nur mit verringerter Teilnehmerzahl (kleiner als 8) stattfindet, kann nach Ablauf der Probezeit nicht gekündigt werden.
Die genannten Kurszeiten enthalten eine zehnminütige Pause bei den dreistündigen Kursen und zusätzlich zehn Minuten plus eine dreiviertelstündige Mittagspause an den Wochenendtagen.
Die Kurse finden i.d.R. innerhalb der Brandenburger und Berliner Schulzeiten statt (Ausnahme einzelne Termine, z.B. im HP-Prüfungstraining). Wochenenden direkt vor oder nach den Ferien können nur teilweise berücksichtigt werden.
Bei Wochentagskursen gibt es anfangs eine vierwöchige Probezeit und bei Wochenendkursen zwei anfängliche Probe-Termine, deren Kosten jeweils anteilig vorab laut Rechnung fällig sind; 14-tägige und monatliche Kurse haben ebenfalls eine Probezeit von zwei Terminen. Innerhalb dieser Probezeit (siehe Vertrag) können beide Vertragspartner fristlos schriftlich kündigen; die Gebühr für die Probezeit wird aber nur dann anteilig erstattet, wenn seitens SCOLA ASCLEPIA der Vertrag gekündigt wurde. Nach Ablauf der Probezeit können nur Jahreskurse mit einer sechsmonatigen Kündigungsfrist zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung muss in jedem Falle schriftlich erfolgen. Bei problematischer Schwangerschaft ist nur nach persönlicher Absprache und mit ärztlichem Attest eine sechswöchige Sonderkündigungsfrist oder das Aussetzen des Kurses bei Fortzahlung und späterem Besuch in ähnlichem Kurs möglich. Bei Förderungsmaßnahmen seitens Rentenversicherer oder Arbeitsamt kann eine sechswöchige Kündigungszeit vereinbart werden (falls erforderlich). Persönliche Ausfallzeiten werden in jedem Falle nicht erstattet oder berechtigen nicht zum Abzug von Zahlungsbeträgen; Nachholtermine sind nach Absprache ggf. möglich. Bei Rücktritt nach Anmeldefrist und zugleich vor Beginn eines Kurses fällt die Gebühr für die Probezeit in jedem Falle an, es sei denn, es wird eine Ersatzperson benannt. Vor Ablauf der Anmeldefrist fallen € 35,- Bearbeitungsgebühr pro Kurs an.
SCOLA ASCLEPIA kann mit vierwöchiger Frist den Vertrag jederzeit kündigen, wenn der Teilnehmer wiederholt das Unterrichtsgeschehen stört und dies auch nach zweifacher Rücksprache nicht ändert. Die Schule kann fristlos kündigen, wenn der Teilnehmer die persönlichen Rechte von SCOLA ASCLEPIA oder der Dozenten deutlich verletzt (Diebstahl, massive Beleidigungen etc.). Ebenfalls kann die Schule jederzeit mit vierwöchiger Frist kündigen, wenn der Schulbetrieb aufgegeben werden muss (Überzahlungen werden dann rückerstattet).
Nach der Probezeit sind die Zahlungen gemäß der ausgestellten Rechnung fällig: entweder vergünstigt vorab (Skonto, siehe unten) oder monatlich. Im letzteren Falle ist sie kontinuierlich fällig für die gesamte Kurszeit, auch während der Ferien (statt höherer Zahlungen in den Schulwochen sind die Kosten in gleiche monatliche Beträge aufgeteilt worden). Bei Überziehung um über 14 Tage können Mahngebühren erhoben werden.
Eine Ermäßigung erhalten Sie, wenn Sie mehrere Kurse bei uns belegen, die jeweils über 10 Monate dauern. Der Preisnachlass beträgt für diesen 2. und 3. Kurs je 25 Euro und danach 30 Euro pro Kurs und wird mit der jeweils letzten Rate bzw. der Skontozahlung verrechnet. Wird ein Kurs vorzeitig gekündigt, entfällt die Ermäßigung. Bei Vorauszahlung der Kursgebühr werden (zusätzlich) 3% Skonto gewährt, wenn nach der Probezeit der verbleibende Betrag zum vereinbarten Termin bezahlt wird – bei Überziehung um mehr als 14 Tage entfällt das Anrecht auf Skonto und die Beträge sind monatlich fällig. Wird der skontierte Kurs später gekündigt, werden die entsprechenden Monate nachträglich voll berechnet und kein Skonto bzw. Ermäßigung gewährt – eine Schlussabrechnung erfolgt.
Nachrückerplätze können nach Maßgabe vergeben werden; verpasste Termine werden nicht berechnet, müssen jedoch in Eigenarbeit schnellstmöglich nachgearbeitet werden .Für Nachrücker ist ein kostenloser ’Schnuppertermin’ möglich; die Probezeit verkürzt sich nach Unterzeichnung des Vertrages auf einen Termin.
Mit Unterzeichnung der Anmeldung werden diese Bedingungen anerkannt.
Potsdam/Berlin Juni 2009